§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung TashOS zwischen Daniyal Mohammadi, Einzelunternehmer, Liegnitzer Str. 13, 69124 Heidelberg (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) TashOS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern nach § 13 BGB findet nicht statt.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu (§ 305 Abs. 2 BGB, § 310 Abs. 1 BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden TashOS für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Die Anwendung dient der Koordination von Aufgaben, Teams und Arbeitszeiten und umfasst automatisierte Auswertungen zur Unterstützung von Führungsentscheidungen.
(2) Die Überlassung erfolgt entgeltlich und auf Zeit. Auf das Vertragsverhältnis finden mietvertragliche Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) entsprechende Anwendung, soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Tarifstufe und der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(4) Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt und dem Kunden die Änderung zumutbar ist.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Registrierung des Kunden bestätigt oder den Zugang freischaltet.
(3) Eine kostenlose Testphase endet automatisch nach 14 Tagen und geht nur dann in ein kostenpflichtiges Abonnement über, wenn der Kunde dies ausdrücklich bestätigt.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, TashOS im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Anwendung seinen Mitarbeitenden im Rahmen der gebuchten Nutzerzahl zugänglich machen. Eine Weitergabe an Dritte, eine Vermietung oder eine Nutzung als Rechenzentrumsleistung für Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters unzulässig.
(3) Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sorgfältig auf und gibt sie nicht an Unbefugte weiter. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten missbraucht werden.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten verantwortlich. Soweit er Beschäftigtendaten verarbeitet, hat er insbesondere § 26 BDSG sowie etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der gebuchten Tarifstufe und wird je Mitarbeiterkonto und Abrechnungszeitraum berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Die Zahlung erfolgt über den vom Anbieter bereitgestellten Zahlungsdienstleister.
(3) Erhöht sich die Zahl der genutzten Mitarbeiterkonten während eines Abrechnungszeitraums, wird die Differenz anteilig für die verbleibende Dauer des Abrechnungszeitraums berechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Setzung einer angemessenen Frist den Zugang zu sperren. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 5 dieser Bedingungen verstößt.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für 30 Tage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export bereit. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.
(2) Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster sowie Zeiten, in denen die Anwendung aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat – insbesondere höhere Gewalt und Störungen im Verantwortungsbereich Dritter.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(4) Der Kunde bleibt für die regelmäßige Sicherung der von ihm eingestellten Daten mitverantwortlich, soweit dies zumutbar ist.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist unter Auftragsverarbeitung (AVV) abrufbar, wird mit Abschluss dieses Vertrags einbezogen und geht diesen Bedingungen in Fragen der Auftragsverarbeitung vor.
(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die von ihm eingestellten Daten.
§ 11 Änderung dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung erforderlich ist oder die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht vor Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Heidelberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 Abs. 1 ZPO).
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
